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Geltung der AGB

Die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche geleisteten Dienstleistungen der Fa. Aeschbacher Reinigungen GmbH. Änderungen der AGB sind jederzeit vorbehalten. Im Weiteren gelten - sofern keine Regelungen in den AGB enthalten sind, die einschlägigen Bestimmungen des Schweizerischen Obligationenrechts.

  

Art und Umfang der Leistung

Die Reinigungsarbeiten werden grundsätzlich an normalen Arbeitstagen (ausser Feiertagen) durchgeführt. Abweichungen hiervon werden schriftlich vereinbart.

 

Garantie

Die Dienstleistungen der Firma Aeschbacher Reinigungen GmbH gelten als auftragsgerecht erfüllt und abgenommen, wenn der Auftraggeber nicht unverzüglich, spätestens binnen 24 Stunden Einwendungen erhebt. Bei einmaligen Werkleistungen (z.B. Bauendreinigungen) erfolgt die Abnahme ggf. auch abschnittsweise, jedoch spätestens innert 24h nach Fertigstellung durch den Auftragnehmer. Kommt der Auftraggeber der Aufforderung zur Abnahme innert dieser Frist nicht nach, gilt die erbrachte Dienstleistung als abgenommen.

Werden vom Auftraggeber bei der vertraglich festgelegten Leistung berechtigterweise Mängel beanstandet, so ist der Auftragnehmer zur Nachbesserung verpflichtet. Für Mängel und Schäden, die darauf zurückzuführen sind, dass der Auftraggeber wichtige Informationen über Art und Beschaffenheit der zu reinigenden Flächen und Gegenstände nicht an den Auftragnehmer weitergegeben hat, wird keine Gewährleistung übernommen. Gleiches gilt, wenn der Auftraggeber keine ausreichenden Vorkehrungen für die Zugänglichkeit bzw. Erreichbarkeit der zu reinigenden Flächen getroffen hat.

 

Schäden

Für Schäden, die nachweislich auf die vom Auftragnehmer durchgeführten Reinigungsleistungen zurückzuführen sind, haftet der Auftragnehmer im Rahmen der von ihm abgeschlossenen Betriebshaftplichtversicherung. Für Schäden die dem Auftragnehmer nicht unverzüglich gemeldet werden, entfällt die Haftung.

 

Preise

Unsere Preise sind sofern nichts anderes vermerkt Nettopreise und verstehen sich zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer.

Vereinbarte Pauschalpreise sind rein netto ohne jeden Abzug.

In unseren Preisen/Stundenansatz sind die gängigen Reinigungsmittel und Material enthalten.

Spezialreiniger, Desinfektion und Spezialmaterial das für die Räumung und Reinigung von Leichenfundorten und Messiwohnungen benötigt wird, wird dem Auftraggeber zusätzlich in Rechnung gestellt

Entschädigung für Fahrzeuge und sonstige Transportmittel werden ebenfalls separat verrechnet.

 

Zahlungsbedingungen

Rechnungen sind netto ohne Abzug innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum zahlbar.

Bei Zahlungsverzug wird ein Verzugszins von 4% auf die zur Zahlung fälligen Summe verrechnet. Die Mahngebühr beträgt Fr. 10.00.

  

Arbeitszeit

Die Arbeitszeit beginnt und endet an unserem Firmensitz in Rümlang, inkl. Hin- und Rückfahrt, und wird auf die nächste ¼h aufgerundet.

Pro 4h Arbeitszeit wird ¼h Pause verrechnet. Die Mittagszeit wird nicht verrechnet, ebenso werden dem Auftraggeber keine Spesen für Verpflegung in Rechnung gestellt.

Für Einsätze ausserhalb der Geschäftszeit gelten die Zuschläge gemäss L-GAV/OR.